Bestattungsformen und Grabarten

Es liegt in Ihren Händen.

Hat der Verstorbene in seiner Bestattungsvorsorge oder anderweitig bereits einen Weg des Abschieds für sich gewählt, so können wir diesem Wunsch gemeinsam Folge leisten. Ihnen werden hierdurch viele schwere Entscheidungen abgenommen. Ich berate Sie im Trauerfall und führe Ihre gewünschte Bestattungsform durch. Dabei ist keine Frage verboten und es gibt es nichts, worüber wir nicht sprechen können. Die ersten wichtigen Fragen sind die Bestattungsform und die Grabart.

Erdbestattung

Der Verstorbene wird im Anschluss an die Trauerfeier im Sarg beigesetzt. Dafür stehen auf dem Friedhof verschiedene Grabarten zur Verfügung.

Feuerbestattung

Der Verstorbene wird im Sarg eingeäschert und die verbleibende Asche in einer Urne beigesetzt. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg stattfinden. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt. Falls Trauerfeier und Urnenbeisetzung am selben Tag stattfinden sollen, erfolgt die Einäscherung möglichst zeitnah nach dem Ableben. Für die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof stehen verschiedene Grabarten (s. u.) zur Verfügung.

Seebestattung

Die Asche des Verstorbenen wird in einer wasserlöslichen Urne auf Hoher See beigesetzt. Der Kapitän des Schiffes hält die Trauerrede in einer würdevollen Zeremonie. Im Anschluss an die Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Seekarte mit den Koordinaten, sodass auch spätere Trauerfahrten möglich sind.

Baumbestattung

In wäldlicher Umgebung wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen unter einem Baum beigesetzt. Die regelmäßige Grabpflege entfällt. Die Baumbestattung ist möglich auf einem Waldfriedhof, dem sogenannten FriedWald® oder RuheForst®. Die kath. und ev.-ref. Kirchengemeinde Schüttorf bieten alternativ dazu Bestattungen an Einzelbäumen bzw. Baumgruppen auf den Friedhöfen an. In welchem Wald eine Baumbestattung für Sie möglich ist, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Weitere Bestattungsformen

Es sind noch weitere Bestattungsformen denkbar, beispielsweise die Ascheverstreuung in Enschede (Niederlande), auf einer Almwiese in der Schweiz oder sogar eine Weltraumbestattung. Über die Besonderheiten dieser Möglichkeiten informiere ich Sie gern.  

Wahlgrab

Das Wahlgrab, auch als Familiengrab bezeichnet, ist die klassische Grabart. Die Größe und Lage der Grabstelle können im Rahmen der freien Beerdigungsflächen von den Angehörigen ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab beträgt in unserer Region zurzeit 30 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Die genauen Details zur Nutzungsverlängerung und zu weiteren Bestattungen in einem Wahlgrab erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Reihengrab

Das Reihengrab ist für die Beerdigung eines einzelnen Verstorbenen vorgesehen. Es liegt in der Reihe mit anderen gleichartigen Gräbern und wird der Reihenfolge der Beerdigungen folgend von der Friedhofsverwaltung vergeben und angelegt. Es ist ein einstelliges Grab. Mehrere Reihengräber können also nicht zu einer größeren Grabstätte zusammengelegt werden. Das Nutzungsrecht an einem Reihengrab kann nur einmalig für die Ruhezeit von 30 Jahren erworben werden, eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die Ruhestätte kann bepflanzt und mit einem Grabstein versehen werden.

Anonymes Grab

Die Bestattung und Beisetzung des Sarges oder der Urne erfolgt ohne Teilnahme der Trauergemeinde auf der hierfür vorgesehenen Fläche. Niemand außer der Friedhofsverwaltung kennt den genauen Ort der letzten Ruhestätte. Eine Grabplatte oder ein Stein ist nicht vorgesehen. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Anonyme Bestattungen sind in Schüttorf nur auf dem ev.-ref. Friedhof möglich.

Oftmals werden anonyme Gräber mit pflegefreien Gräbern verwechselt. Ein anonymes Grab kann die Trauerbewältigung erschweren. Fragen Sie mich gerne nach alternativen Grabstätten ohne Pflegeaufwand für die Angehörigen.

Rasengrab

Rasengräber werden auf dem ev.-ref. und katholischen Friedhof in Schüttorf nicht mehr angeboten bzw. neu angelegt. Auf dem  katholischen Friedhof werden Rasengräber in Kombination mit einer partiellen Bodendeckerbepflanzung angeboten.

Bodendeckergrab und Gemeinschaftsgrab ev. Friedhof    

Mit beiden Bezeichnungen ist ein und dasselbe gemeint. Es gibt zurzeit nur diese eine Form von Bodendecker-Gemeinschaftsgräbern auf dem ev. Friedhof Schüttorf. Diese einheitlich gestalteten Grabstellen sind als Reihengrab, aber auch als Wahlgrab (z. B. bei Ehepartnern) erhältlich und bestehen aus mehreren Grabstätten von meist nicht miteinander verwandten Verstorbenen und haben eine einheitliche äußere Gestaltung und Bodendeckerbepflanzung. Die Grabstätten sind nur außen z. B. durch eine Hecke oder Steineinfassung als große Gemeinschaftsgrabstätte begrenzt bzw. erkennbar. Untereinander gibt es in diesem Grabfeld jedoch keine Trennung. Die Bepflanzung erfolgt i. d. R. nur mit Bodendeckern.

Hierbei handelt es sich um ein Grab, bei dem die Pflege seit September 2021 nicht mehr von der Friedhofsverwaltung / Kirche übernommen wird. Der Grabstelleninhaber hat bei Erwerb der Grabstelle einen kostenpflichtigen Grabpflegevertrag mit einer Gärtnerei abzuschließen. Für jede Grabstelle ist eine Grabplatte (30 x 40 cm) vorgeschrieben und ebenerdig einzubauen. Es darf auch ein Blumenschmuck direkt vor den einzelnen Gräbern abgelegt werden.

Eine Alternative

Sie können sich auch ein Grab an beliebiger Stelle des Friedhofes aussuchen. Sie haben dann zwei Möglichkeiten: Sie können sich, solange sie möchten, selber um die Grabstätte kümmern und das Grab zu einem späteren Zeitpunkt in ein Bodendeckergrab umwandeln und pflegen lassen. Oder Ihr ausgesuchtes Grab wird von Ihnen sofort wie ein Bodendeckergrab bepflanzt und gestaltet.

Baumgräber ev.-ref. und kath. Friedhof Schüttorf

Baumreihengräber und Baumwahlgräber sind Grabstätten, die sich auf dem ev.-ref. Friedhof auf einer naturbelassenen Fläche, auf dem katholischen Friedhof in einer Rasenfläche befinden. Die Zuwegung wird in unregelmäßigen Abständen gemäht. Bei hohem Graswuchs werden die Flächen mit der Motorsense geschnitten. Das Niederlegen von Kränzen und Gebinden ist nur auf den ausgewiesenen Ablageplätzen erlaubt. Auf Wunsch der Angehörigen wird eine Gedenkplatte mit Namen und Daten der beigesetzten Person in der Nähe des Grabes angebracht (FO ev. Friedhof 16.09.2021, §9,4 und FO kath. Friedhof 01.08.2022, §17).

Sternenkinder

Die ev.-ref. und katholische Kirchengemeinde haben auf ihren Friedhöfen Sternenkindergräber in verschiedener Gestaltung angelegt. Diese Form der Einzelgrabstätte ist für die würdige Bestattung von Kindern, die während der Schwangerschaft versterben, vorgesehen. Die von den Kirchengemeinden auf Wunsch platzierten Namensschilder oder „Namenssterne“ sind Bestandteil der Grabstelle. Die Unterhaltung und Bepflanzung der Grabstelle obliegt der Friedhofsverwaltung. Sternengräber werden für wenigstens 30 Jahre vergeben, ein Wiedererwerb (Verlängerung) des Nutzungsrechtes ist auf Wunsch der Familie möglich.

Urnen

Die aktuelle Friedhofsordnung (Stand 16. September 2021) gestattet auf dem ev. ref. Friedhof  in einem Wahlgrab die Beisetzung von zwei Urnen (§12,2) oder die Erstbelegung mit einem Sarg und die weitere Beisetzung von bis zu zwei Urnen (§11,2). Die Friedhofsgebühren für diese Grabstätte müssen dann nach jeder Urnenbeisetzung nachgezahlt werden, um wieder eine Ruhezeit von zurzeit 30 Jahren zu gewährleisten.

Hinweis zur Grabpflege

Für die regelmäßige Grabpflege bei den selbst zu bepflanzenden Grabstätten kann ein Gärtner beauftragt werden. Das ist im Besonderen dann sinnvoll, wenn Sie als Angehörige nicht vor Ort wohnen oder wenig Zeit für die Grabpflege bleibt.

Hinweis zum Heckenschnitt

Grabstätten, bei denen seitens der Friedhofsverwaltung eine Heckenbepflanzung vorgesehen ist, dürfen nur mit der jeweils vorgeschriebenen Pflanzart eingefriedet werden. Der regelmäßige Schnitt muss einmal im Jahr bis August durchgeführt werden. Der Heckenschnitt kann in Eigenleistung bzw. durch einen beauftragten Gärtner ausgeführt werden. Wenn der Heckenschnitt vom Friedhofsgärtner vorgenommen wird, rechnet dieser mit dem Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte ab.