Kosten und Finanzierung

Beruhigt und frei von Sorge

Neben der Bestattungsart, der Wahl des Ruheortes und der Gestaltung der Trauerfeier ist es ratsam, die Finanzierung der Bestattung zu Lebzeiten abzusichern. Dabei werde ich immer wieder mit der Sorge vor zu hohen Kosten konfrontiert. Diese möchte ich Ihnen gerne nehmen.

Bestattungskosten

Die Kosten einer Bestattung hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und richten sich natürlich auch nach den individuellen Wünschen. Daher ist es unmöglich, an dieser Stelle einen verbindlichen Preis zu nennen, der für jeden anwendbar ist. Sobald alle wichtigen Entscheidungen gefallen sind, erstelle ich Ihnen einen ausführlichen schriftlichen Kostenvoranschlag. Alle dort in den einzelnen Positionen genannten Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer (MwSt.).  

Sie können auch vorab zu jeder Zeit ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Darin besprechen wir gemeinsam alle Möglichkeiten und Ihre Vorstellungen und ich kann auf dieser Basis den ausführlichen Kostenvoranschlag für Sie erstellen. Auf diese Weise haben Sie Gewissheit über sämtliche auf Sie zukommenden Kosten.

Im Trauerfall – nach dem Erstgespräch – erstelle ich Ihnen eine detaillierte Kostenübersicht aller anfallenden Kosten und Gebühren. Grundsätzlich setzen sich diese aus folgenden Faktoren zusammen:

 

Leistungen des Bestatters

Abwicklung aller Formalitäten, Überführung, hygienische Versorgung und Aufbahrung, Sarg/Urne, Organisation der Trauerfeier und mehr

 

Fremdleistungen

Grabarbeiten (nur ev. Friedhof Schüttorf), Sterbeurkunde, Krematorium, Trauerfloristik, evtl. Trauerredner, Organist, Musiker und mehr

 

Friedhofsgebühren  

Gebühren für Grabarbeiten (nur kath. Friedhof Schüttorf und ev. Friedhof Ohne), Grabnutzungsgebühren, Nutzung Aufbahrungsraum und/oder Friedhofskapelle für die Trauerfeier

Hinweis:
Grabarbeiten sind einmal unter Fremdleistungen (siehe oben), aber auch unter Friedhofsgebühren aufgeführt. Die Grabarbeiten (Öffnen und Schließen der Grabstelle) auf dem ev.-ref. Friedhof Schüttorf werden nicht von der Kirchengemeinde ausgeführt und berechnet. Diese Arbeiten sind vergeben worden und werden zurzeit noch von dort aus den auftraggebenden Angehörigen in Rechnung gestellt (Fremdleistungen). Auf dem katholischen Friedhof in Schüttorf und dem ev. Friedhof Ohne werden diese Grabarbeiten durch die Kirchengemeinden ausgeführt und korrekterweise über die Friedhofsgebührenordnung mit dem Auftraggeber abgerechnet.

Friedhofsgebüren

 

Um Ihre Wünsche zuverlässig abzusichern und zudem Ihre Hinterbliebenen später vor finanziellen Belastungen zu bewahren, biete ich Ihnen als Mitglied im Bestatterverband Niedersachsen e.V. folgende zwei Möglichkeiten:

 

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung garantiert die Absicherung sämtlicher Bestattungskosten bei überschaubaren monatlichen oder jährlichen Beiträgen. Sie empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie die erforderliche Summe nicht auf einmal aufbringen können oder möchten.

 

Treuhandkonto

Mit der Einmalzahlung bzw. Zahlung in Teilbeträgen auf ein verzinstes Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sind sämtliche Kosten abgegolten und Sie brauchen sich nicht weiter mit dem Thema zu befassen. Der vorgesehene, zweckgebundene Betrag ist sicher verwahrt bis zum Zeitpunkt der Bestattung, kann von Dritten nicht angetastet werden (erschwerter Zugriff bei zweckgebundenen Geldern, auch vor unberechtigtem Zugriff des Sozialamtes, z. B. bei Pflegebedürftigkeit). Daher wird die Kombination in Abschluss mit einem Bestattungsvorsorgevertrag empfohlen.

Zu allen Fragen der Finanzierung berate ich Sie gerne detailliert in einem persönlichen Gespräch.